Smartphones vom Arbeitgeber

Bereits seit einigen Jahren ist durch § 3 Nr. 45 EStG geregelt, dass Arbeitgeber Ihren Angestellten lohnsteuerfrei Computer oder Telekommunikationsgeräte zur privaten Nutzung überlassen dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Geräte im Besitz der Arbeitgeber verbleiben.

Nach einem Beschluss des Finanzausschusses des Bundestags vom 29.2.2012 soll die gesetzliche Regelung dahingehend erweitert werden, dass zukünftig auch Computer-Software, Smartphones oder Tablets des Arbeitgebers lohnsteuerfrei durch den Arbeitnehmer genutzt werden dürfen.