Aufgrund der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses haben Bundestag und Bundesrat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet, welches auch einen Teil der im (gescheiterten) Jahressteuergesetz 2013 enthaltenen Regelungen enthält. Nicht enthalten ist in der jetzigen Gesetzesänderung die Änderung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen.
Danach ergeben sich u.a. folgende Änderungen:
- Begünstigte private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge
- Abzug von Zivilprozesskosten wird gesetzlich eingeschränkt
- Automatischer Einbehalt von Kirchensteuer auf Kapitalerträge
- Änderung bei den umsatzsteuerlichen Rechnungsvorschriften
- Änderungen im Erbschaftsteuerrecht für „Cash GmbHs“
- Einführung einer Lohnsteuernachschau
- Anpassungen bei internationalen Besteuerungssachverhalten