Altspekulationsverluste ab 2014 nur noch beschränkt verrechenbar

Mit Ablauf des Jahres 2013 können Alt-Spekulationsverluste aus Aktien, welche nach den bis einschl. 2008 geltenden Regelungen entstanden sind und bislang noch nicht genutzt wurden, nur noch eingeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden. Danach ist eine Verrechnung mit Spekulationsgewinnen aus Aktien nicht mehr möglich, sondern nur noch mit Spekulationsgewinnen aus Immobilien, Kunstgegenständen, Devisen u.a.