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Aktuelles

27. 03. 2015

Umsatzsteuer: keine Geschäftsveräußerung bei Immobilienverkauf durch Bauträger

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn der Bauträger nur Mieter für die zu verkaufenden Einheiten sucht und kurzfristig vor Übertragung der Wohnung als Vermieter auftritt.

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23. 03. 2015

Mit Spüle und Herd in der vermieteten Wohnung Steuern sparen

Der Austausch von Spüle und Herd in der vermieteten Wohnung stellt sofort abziehbare Werbungskosten dar.

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20. 03. 2015

Scheinselbständigkeit und neue Vorschriften zum Mindestlohn – die Hauptzollämter rücken aus

Die Kontrollen im Bereich Mindestlohn und Scheinselbständigkeit werden intensiviert!

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18. 03. 2015

Zahl der Selbstanzeigen trotz verschärfter Strafvorschriften hoch

Trotz Verschärfung der Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige stellt diese immer noch ein wichtiges Instrument zur Erlangung der Straffreiheit dar.

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16. 03. 2015

1%-Kfz-Nutzung beim Arbeitnehmer – Sämtliche vom Arbeitnehmer getragene Fahrzeugkosten abziehbar

Abweichend von der vorherrschenden Auffassung sind nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf sämtliche vom Arbeitnehmer getragene Aufwendungen für den PKW abziehbar, der vom Arbeitgeber der pauschalen Nutzungswertbesteuerung von 1% unterworfen wird. Dies gilt einerseits für die auf berufliche Fahrten entfallenden Kosten … 1%-Kfz-Nutzung beim Arbeitnehmer – Sämtliche vom Arbeitnehmer getragene Fahrzeugkosten abziehbar weiterlesen

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20. 10. 2014

Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige ab 2015

Zum 1. Januar 2015 sollen die verschärften Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung in Kraft treten. Positiv anzumerken ist, dass die Selbstanzeige weiterhin möglich bleibt. Allerdings werden die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen deutlich verschärft.

Als besondere Voraussetzung für strafbefreiende Wirkund der Selbstanzeige wird bei vorsätzlicher Steuerverkürzung/-hinterziehung gesetzlich geregelt, dass eine vollständige Selbstanzeige betreffend aller Steuern der 10 Kalenderjahre einzureichen ist. Dieses gilt unabhängig von der Schwere der Steuerhinterziehung und vom Eintritt der Strafverfolgungsverjährung.

Darüber hinaus werden die Strafzuschläge staffelweise erhöht. In Abhängigkeit von den hinterzogenen Steuern wird die bisherige Schwelle von bisher 50.000 EUR pro Steuerart und Veranlagungszeitraum auf nunmehr 25.000 EUR reduziert bei gleichzeitiger Anhebung des Zuschlagsatzes von 5 auf 10 % der hinterzogenen Steuern, ab 100.000 bis 1 Mio. EUR beträgt der Zuschlag dann 15 % und über eine Mio. EUR hinterzogenen Steuern pro Veranlagungszeitraum und Steuerart 20 %, um das Verfolgungshindernis zu erlangen.
Die tatsächliche Entrichtung der daneben fälligen Nachzahlungszinsen wird ebenfalls Voraussetzung dafür, dass die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung erlangt.
Eine Erleichterung und zugleich Rückbesinnung auf die alte Rechtslage tritt im Bereich Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung ein. Danach wird die Wirksamkeit einer Teilselbstanzeige in § 371 Abs. 2 a Abgabenordnung wieder durch die schon damals geltende Formulierung „soweit“ in der Gesetzesformulierung verankert.

Bei den Sperrgründen im Zusammenhang mit einer angekündigten oder bereits begonnenen Außenprüfung erfolgt eine Modifikation: Danach soll eine (in zeitlicher Hinsicht) partielle Selbstanzeige zulässig sein für Steuerstraftaten einer Steuerart, die nicht Gegenstand des sachlichen und zeitlichen Umfangs einer angekündigten oder durch Erscheinen des Amtsträgers bereits begonnenen Außenprüfung sind. Eine Verschärfung tritt allerdings für Anstifter oder Gehilfen ein. Für diese tritt die Sperrwirkung mit Bekanntgabe der Außenprüfung ein, gleich ob sie hiervon tatsächlich Kenntnis hatten.

Darüber hinaus werden die Anlaufhemmung modifiziert (die 10-Jahresfrist beginnt z.B. bei Kapitalerträgen aus außereuropäischen Staaten Zinsen erst deutlich später, so dass durchaus auch mehr als 10 Jahre rückwirkend in der Selbstanzeige zu erklären sein können) sowie weitere Sperrwirkungstatbestände aufgenommen. Für weitere Beratungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel A. Wolff als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht gerne zur Verfügung.

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08. 08. 2014

BFH begrenzt die abziehbaren Kosten für einen Sportwagen

Auch bei einem ausschließlich für betriebliche Fahrten genutzten PKW kann es zu einer Beschränkung der abziehbaren Kosten kommen.

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25. 07. 2014

§ 13b UStG bei Bauleistungen: und schon wieder ändert sich etwas

Nach dem der Bundesfinanzhof die Regelungen zur Anwendung § 13b UStG bei Bauträgern abweichend vom Gesetzgeber ausgelegt hat, werden die gesetzlichen Regelungen geändert.

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17. 06. 2014

Gesellschafterdarlehen zwischen in- und ausländischen Kapitalgesellschaften können im Jahr 2002 doch (noch) abziehbar sein

Das Finanzgericht Münster hat aktuell zu einer noch nicht höchstrichterlich entschiedenen Frage zur steuerlichen Abziehbarkeit von Teilwertabschreibungen von Darlehen an eine ausländische Tochterkapitalgesellschaft im Jahr 2002 entschieden.

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13. 06. 2014

Schweigegeld stellt keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn…

… man sich durch bewusstes Handeln erpressbar gemacht hat.

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